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Quad Helmpflicht auf dem QuadVor langer, langer Zeit, da galten Quads als Möglichkeit, so etwas wie Motorrad-Feeling zu genießen, selbst wenn man keinen Motorradführerschein besaß. Und Quads hatten ein riesiges Plus. Man konnte sich den Wind um die Nase wehen lassen. Denn Quads waren keine Zweiräder, also bestand - absolut logisch - auch keine Helmpflicht. Auf diesen Weise punkteten Quads auf dem Freiheit- und Abenteuerterrain. Aber da der deutsche Gesetzgeber ruhelos für das Wohl der Bürger schuftet, konnte dieser Zustand nicht von Dauer sein. Seit 2006 herrscht Helmpflicht, egal, was im Fahrzeugbrief steht. Auch das Mitführen von Warndreieck und Verbandskasten ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. |
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- Stichwörter: Quad 50 ccm, Quad Führerschein und Quad leihen Helmpflicht auf dem Quad |